Browser-Tools und personenbezogene Daten
Im Autohaus werden täglich Fahrzeugdaten, Kundendaten und Geschäftsinformationen verarbeitet. Wird dafür Software genutzt – insbesondere Browser-Erweiterungen – stellen sich datenschutzrechtliche Fragen nach der DSGVO.
Vor der Einführung: tatsächliche Datenflüsse prüfen
Entscheidend ist nicht allein, ob eine Lösung als „Cloud“ oder „lokal“ bezeichnet wird. Verantwortliche sollten dokumentieren, welche Daten verarbeitet werden, welche Browser-Berechtigungen bestehen, an welche Empfänger Daten gelangen und ob der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet.
- Zweck, Umfang und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
- Empfänger, Serverstandorte und mögliche Drittlandübermittlungen
- Erforderlichkeit eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO
- Dokumentation, Löschkonzept und technische Schutzmaßnahmen
Lokale Verarbeitung reduziert zusätzliche Datenwege
Wenn eine Erweiterung Einstellungen lokal im Browser speichert und keinen eigenen Analyse- oder Speicherdienst betreibt, entfallen zusätzliche Übertragungen an den Hersteller. Das kann die Datenschutzprüfung vereinfachen, ersetzt sie aber nicht:
- Browser-Berechtigungen und freigegebene Domains müssen zum Zweck passen.
- Die aufgerufenen Händler- und Suchplattformen verarbeiten Daten weiterhin nach ihren eigenen Bedingungen.
- Gerätezugriff, Browserprofile und Updates sollten betrieblich geregelt sein.
Autohandel Powertools speichert seine Einstellungen über chrome.storage.local im lokalen Browserprofil und betreibt keine eigenen Tracking- oder Datenspeicher-Server. Für die Vergleichssuche werden ausgewählte Suchparameter direkt an mobile.de übergeben; außerdem nutzt die Erweiterung Funktionen der unterstützten Plattformen.
Abgrenzung zu DMS-Cloud-Lösungen
Ein DMS und eine Browser-Erweiterung erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Ein DMS verarbeitet regelmäßig umfangreiche Kunden-, Vertrags- und Betriebsdaten. Autohandel Powertools unterstützt dagegen einen begrenzten Rechercheablauf zwischen vorhandenen Plattformen. Für beide Kategorien ist eine Prüfung anhand des tatsächlichen Einsatzes erforderlich.
Vergleich: Powertools als DMS-Ergänzung · Mehr über uns: Über MAV Software
Kurzprüfung für den betrieblichen Einsatz
- Extension ausschließlich aus dem offiziellen Chrome Web Store installieren
- Angeforderte Berechtigungen und unterstützte Domains dokumentieren
- Lokale Einstellungen und Update-Prozess in die interne Softwareübersicht aufnehmen
- Datenschutzbeauftragte oder verantwortliche Stelle bei Unsicherheiten einbeziehen
Primärquellen und Hinweis
Grundlagen sind insbesondere die Prinzipien aus Art. 5 DSGVO sowie die Anforderungen an Auftragsverarbeiter aus Art. 28 DSGVO. Dieser Artikel ist eine technische Orientierung und ersetzt keine Datenschutz- oder Rechtsberatung.